Fördermöglichkeiten E-Learning
(Bildungsprämie bzw. Prämiengutschein)
Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie übernimmt der Staat 50% der Kosten für eine Weiterbildung, maximal 500 Euro.
Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn
- Sie durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden,
- Sie über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen,
- Sie im laufenden Kalenderjahr noch keinen Prämiengutschein erhalten haben
- Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder in Deutschland arbeiten dürfen.
Nutzen Sie den Vorab-Check – er gibt Ihnen einen Hinweis darauf, ob Sie einen Prämiengutschein bekommen können.
- Den Prämiengutschein erhalten Sie im Anschluss an ein Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle. Mit der Beratungsstellensuche finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
- Den Prämiengutschein geben Sie bei Ihrem Weiterbildungsanbieter ab und zahlen dann lediglich Ihren Eigenanteil für die Weiterbildung.
- Ihre Rechnung wird auf Ihren Namen ausgestellt und weist den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil sowie die gesamten Veranstaltungsgebühren aus.
- Sie können jedes Kalenderjahr einen Prämiengutschein erhalten.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungspraemie.info/ sowie in diesem Merkblatt.
- Hinweis: Aufgrund der Tatsache, dass Prof. Krieger Hochschulprofessor an der Technischen Hochschule Aschaffenburg ist, sind die geforderten Qualitätsanforderungen für die Bildungsmaßnahmen von E-Learning to go erfüllt.
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